Heckermann Objektschutz GmbH & Co. KG Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 235426210
Sitz: Ratingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Amtsgericht Düsseldorf HRB Nr. 48475 Geschäftsführung: Till Niesmann |
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Ratingen - Poststraße 18 - 40878 Ratingen - Tel.: 02102 / 92 91 90 | ||||
E-Mail: info@HOS-Ratingen.de | ||||
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Heckermann Objektschutz GmbH & Co. KG
§ 1 Allgemeine Dienstausführung
Für die Ausführung des Wachdienstes sind allein die schriftliche Begehungsvorschrift und die Dienstanweisung maßgebend. Soweit unvorhergesehene Notstände im Revier es notwendig machen, kann von den vorgesehenen Kontrollen abweichend gehandelt werden. Bei Gestellung des Separatwachdienstes ist in dem zu bewachenden Objekt ein geeigneter Aufenthaltsraum für das Wachpersonal mit dem notwendigen Mobiliar und der erforderlichen Beleuchtung, Heizung und Telefon kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung als Dienstleistung, wobei er sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen be-dient. Die Auswahl des Personals und das Weisungsrecht, ausgenommen bei Gefahr im Verzuge, obliegen allein dem Auftragnehmer.
§ 2 Notfallanschriften und Schlüssel
Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Auftragnehmer umgehend mitgeteilt werden. In Fällen, in denen der Auftraggeber über aufgeschaltete Gefahrenmeldeanlagen verfügt, ist gemeinsam mit dem Auftragnehmer eine Benachrichtigungsreihenfolge zu erstellen. Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zu stellen. Für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Sicherheitspersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen oder Schlüsselverluste haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Ziffer 7.
§ 3 Hausrecht
Während der Kontrollen hat das Sicherheitspersonal des Auftragnehmers das Hausrecht wie der Auftraggeber.
§ 4 Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung zwecks Abhilfe mitzuteilen. Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen berücksichtigt werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Dienstausführung berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung, nicht in angemessener Frist - spätestens innerhalb von 8 Tagen - für Abhilfe sorgt.
§ 5 Auftragsdauer
Der Vertrag beläuft sich, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart worden ist, auf 1 Jahr. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
§ 6 Unterbrechung des Auftrages
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, kann der Auftragnehmer den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich ist, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Gebühren entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eigenes Verschulden seines Personals in Ausübung des Dienstes oder bei Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen entstehen. Die Höhe der Haftung wird für alle Schadensfälle begrenzt auf:
€ 5.000.000,00 für Personen-, Sach-, Vermögens- sowie Tätigkeitsschäden pauschal
§ 8 Haftungsausschluss
Für andere als in Ziffer 7 aufgeführte Schäden, haftet der Auftragnehmer nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind ferner alle sonstigen Schäden,
für die auf Grund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers kein Versicherungsschutz gewährt wird. Insbesondere ausgeschlossen von der Haftung sind Schäden, die bei der Bedienung oder Betreuung von technischen Anlagen entstehen (Heizungsvorrichtungen, Maschinen, Gitter etc.) Die oben beschriebene Haftung des Auftragnehmers ist in soweit beschränkt, als ein Schadenersatz durch einen Versicherer des Auftraggebers einen sonstigen Versicherer oder einen sonstigen Dritten abgedeckt ist.
§ 9 Haftungsanspruch
Der Haftanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens innerhalb 3 Tagen - dem Auftragnehmer schriftlich anzeigt. Telefonisch gemeldete Haftungsansprüche erlöschen, wenn diese nicht innerhalb von 7 Tagen nach Schadensereignis schriftlich vom Auftraggeber angezeigt werden. Im Falle der Ablehnung durch den Auftragnehmer oder dessen Versicherungsgesellschaft erlöschen die Haftansprüche, wenn diese nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden.
§ 10 Haftungsbegrenzungen
Eine Haftung für Einbruchmeldeanlagen wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z. B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Auftraggebers oder Dritten entstehen). Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z. B. bei Nichtfunktion der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldeanlagen.
§ 11 Loyalitätsklausel
Der Auftraggeber darf Personal, welches vom Auftragnehmer gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und 1 Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst beschäftigen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, die 10-fache Monatsgebühr an den Auftragnehmer zu zahlen.
§ 12 Rechtsnachfolge
Bei Veräußerung des zu bewachenden Objektes tritt der Rechtsnachfolger in den Auftrag bzw. Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ein.
§ 13 Entgelt
Das Entgelt für den Vertrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Aufrechnung und Zurückhaltung von Gebühren sind nicht zulässig, es sei denn, im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag entbunden ist.
§ 14 Preisänderung
Bei Eintritt tariflicher Lohnerhöhungen während der Vertragszeit ändert sich die Auftragsgebühr im gleichen Prozentsatz.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und auch für eigene Werbezwecke verarbeitet. Der Verwendung Ihrer Daten zu Werbe- zwecken können Sie jederzeit widersprechen.
Wir verarbeiten Daten, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Die Daten werden von Ihnen zur Verfügung gestellt. Konkret verarbeiten wir Ihre Adressdaten, Kontaktdaten wie z.B. Telefonnummern und E-Mail-Adresse, sowie Bankdaten zur Rechnungsbearbeitung. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, sofern eine andere Stelle, wie z.B. eine externe Alarmempfangsstelle, die Daten zur Vertragserfüllung benötigt. Die Aufbewahrungszeit der Daten richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO, § 34 BDSG in seiner ab dem 25.Mai 2018 gültigen Fassung). Auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO, § 35 BDSG), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO, § 19 BDSG).
Ansprechpartner für den Datenschutz ist der Datenschutzbeauftragte der Heckermann Objektschutz GmbH & Co. KG, E-Mail: Info@hos-ratingen.de.
§ 16 Sonstiges
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollten Teile des Vertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes nicht. Für eine Erfolgsgarantie der angenommen Aufträge übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung des Auftragnehmers.
Datenschutzerklärung
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